Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Public Ink - Melach und Mitterbauer OEG
1. Geltung
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Public Ink - Melach und
Mitterbauer OEG gelten für sämtliche Leistungen, die Public Ink
gegenüber einem Vertragspartner erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug
genommen wurde.
Fremde Geschäftsbedingungen (von Kunden, Zulieferern oder Partnern) gelten
nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde und diese
Bedingungen den AGBs von Public Ink entsprechen.
Insbesondere gelten Geschäftsbedingungen Dritter nicht, wenn Public Ink
dadurch andere als die eigenen Verbindlichkeiten übernehmen
müßte.
2. Preise und Zahlung
2.1 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen
Preisangebotes und sind laut Bindungsdauer gültig. Die gesetzliche
Umsatzsteuer sowie eventuelle andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich verrechnet.
2.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne
Abzug fällig.
2.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung
für die Durchführung von Leistungen durch Public Ink. Bei
Zahlungsverzug ist Public Ink berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten,
sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Außerdem ist
Public Ink bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen aus Verträgen bis zur
vollständigen Bezahlung auszusetzen.
2.4 Jedenfalls ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund
behaupteter, aber von Public Ink nicht anerkannter Mängel.
3. Lieferung
3.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im
uneingeschränkten Eigentum von Public Ink.
3.2 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von
Public Ink entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die
Gewährleistung erlischt automatisch, sobald Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Der
Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die
aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
4. Rücktritt
4.1 Public Ink ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Bedenken
hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind, und
dieser auf Begehren von Public Ink weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine
taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über das Vermögen des
Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines
Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
4.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Public Ink sind im Falle des
Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen
vertragsgemäss abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung
vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für von Public Ink
erbrachte Vorbereitungshandlungen.
4.3 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von Public Ink zu
verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in
Höhe des für Public Ink nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des
Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mässigungsrecht wird
ausgeschlossen.
5. Haftung
Public Ink haftet für Schäden ausserhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögenschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.
6. Datenschutz und Sicherheit
6.1 Die Mitarbeiter von Public Ink unterliegen der Schweigepflicht und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Soweit für die Abrechnung unbedingt erforderlich, können Inhaltsdaten gespeichert werden. Über das technisch notwendige Mindestmass werden Inhaltsdaten jedoch nicht gespeichert und keinesfalls ausgewertet.6.2 Public Ink ergreift alle technisch möglichen Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. Public Ink haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden.
7. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
7.1 Public Ink betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher
Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Public Ink übernimmt jedoch
keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die
gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder
dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
7.2 Public Ink haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder
für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Public Ink zugänglich sind. Jeder
Vertragspartner von Public Ink verpflichtet sich, bei der Nutzung der von Public
Ink angebotenen Dienste die österreichischen und internationalen
Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des
Pornographiegesetzes, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl
13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Sofern
der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer (Reseller) ist, wird er diese
Verpflichtung seinen Kunden auferlegen.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Gerichtsstand ist Wien.
8.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und
Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.
8.3 Public Ink ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit
der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
8.4 Die Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriften-
und Fachmedien Verbandes gelten für alle entgeltlichen Aufträge zur
Einschaltung von Anzeigen oder Textveröffentlichungen sowie zur Durchführung von
Beilagenaufträgen in Zeitschriften.
8.5 Der Verlag ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu
überprüfen. Dafür trägt der Auftraggeber die volle Haftung.
Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verleger aus der
Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche
gemäß §24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
8.6 Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen
abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
8.7 Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen.
Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung
bestimmter Termine oder Platzierungen abhängig gemacht wird.
8.8 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach
Erscheinen der letzten Einschaltung.
8.9 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von
Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Falle erheblicher
Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzschaltung oder eines
angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Ansprüche werden
ausdrücklich ausgeschlossen.
8.10 Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des
Belegexemplares anerkannt.
8.11 Die Stornierung von Anzeigenaufträgen muß in schriftlicher Form
bis spätenstens zum Anzeigenschlußtermin vorliegen. Eine
Bearbeitungsgebühr bis zu 10 % der Gesamtkosten kann in Rechnung gestellt werden. Bei Stornierung nach
Anzeigenschluß wird die volle Auftragssumme fällig.
8.12 Kosten für die Herstellung von Druckunterlagen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
8.13 Public Ink behält sich vor, von Auftraggebern Vorauskassa zu
verlangen.
8.14 Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der
Rechnung anerkannt.